Wie bekomme ich einen Mentor/eine Mentorin? Welche MentorInnen stehen zur Verfügung? Gibt es eine Liste mit den Namen und Schulen der MentorInnen? Werden die MentorInnen nach dem entsprechenden Unterrichtsfach zugeteilt? Wie viele Studierende kommen auf eine/n MentorIn?

Laut § 39 des Bundesgesetzblattes für die Republik Österreich

(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_211/BGBLA_2013_I_211.html) gibt es u.a. folgende Regelungen:

(1) Die Induktionsphase dient der berufsbegleitenden Einführung in das Lehramt. Die Vertragslehrperson in der Induktionsphase ist durch eine Mentorin oder einen Mentor zu begleiten.

(2) Die Zuweisung der Vertragslehrperson in der Induktionsphase zu einer Mentorin oder einem Mentor hat durch die Personalstelle [der jeweiligen Bildungsdirektion] zu erfolgen.

(3) Die Vertragslehrperson in der Induktionsphase hat mit der Mentorin oder dem Mentor zusammenzuarbeiten und ihre Tätigkeit den Vorgaben entsprechend auszurichten. Sie hat den Unterricht anderer Lehrkräfte nach Möglichkeit zu beobachten und im Rahmen ihrer Fortbildung spezielle Induktionslehrveranstaltungen an der Pädagogischen Hochschule oder an der Universität zu besuchen.

(4) Die Induktionsphase beginnt mit dem Dienstantritt und endet nach zwölf Monaten. Hat das Dienstverhältnis der Vertragslehrperson wegen einer bloß befristeten Verwendung vor Ablauf dieses Zeitraumes geendet, wird die Induktionsphase bei neuerlicher Begründung eines Dienstverhältnisses als Vertragslehrperson fortgesetzt.

§ 39a.

(2) Die zu Mentorinnen oder Mentoren Bestellten haben im Bedarfsfall Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase zu betreuen. Einer Mentorin oder einem Mentor dürfen gleichzeitig bis zu drei Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase zugewiesen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Bildungsdirektion.

Stimmt es, dass man die Induktionsphase statt der Fachpraktika machen kann? Welche Lehrveranstaltungen muss ich machen? Welche Lehrveranstaltungen werden dafür anerkannt? Kann ich diese Lehrveranstaltungen auch vorziehen?

Die Unterrichtstätigkeit im Rahmen der Induktionsphase kann für die Fach- bzw. Spezialisierungpraktika und das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich anerkannt werden. Die Absolvierung der fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen und des Reflexionsseminars ist von den Studierenden verpflichtend zu besuchen.

Die LV Reflexion zum Pädagogischen Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich kann erst nach Anerkennung des Pädagogischen Praktikums im schulischen/außer-schulischen Bereich absolviert werden.

Welche Fristen sind für mich beim Start des Lehramtstudiums besonders wichtig?

Um Ihr Studium beginnen zu können, beachten Sie ganz besonders die Zulassungsfrist. Wenn Sie Lehramt studieren wollen, ist das positiv absolvierte allgemeine Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien eine Zulassungsvoraussetzung für das Studium. Sie müssen sich in der Zulassungsfrist für Ihr Lehramtstudium inskribieren. Danach ist eine Inskription nur noch in genau geregelten Ausnahmefällen möglich.

Die jeweiligen Fristen erfahren Sie auf der Website der Institution, bei welcher Sie sich inskribieren wollen.

Was fällt alles unter die außerschulischen Praktika?

Das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich kann im Umfang von 80 Stunden (oder zweimal 40 Stunden) in Einrichtungen bzw. Institutionen mit einem ausgewiesenen pädagogisch nachhaltigen Konzept für die Altersgruppe der Primar- und Sekundarstufe absolviert werden. Dazu gehört beispielweise die Arbeit:

  • in der Kinder- und Jugendwohlfahrt – z.B. außerschulische Jugendarbeit, Jugendzentren, Streetwork, Schulsozialarbeit, mobile Leistungen der Jugendwohlfahrt, Kinder-Jugendwohngruppe
  • bei sozialen Kulturprojekten mit Kindern und Jugendlichen
  • in Beratungsstellen und Zentren für Familien und Jugendliche
  • mit Kindern bzw. Jugendlichen mit Migrationshintergrund bzw. mit besonderen Bedürfnissen
  • in der Leitung und Organisation von Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • an (inklusions-)pädagogischen Konzepten und Mitwirkung an deren Umsetzung, die Kinder bzw. Jugendliche betreffen
  • im Bereich „diversity management“ – z.B. Gender Mainstreaming
  • im Management, in der Organisation, Qualitätssicherung und Mitwirkung an Weiterbildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
  • in Bildungsprojekten
  • in der Arbeits- und Berufsberatung
  • in Verbänden, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen,  Kirchen/Religionsgemeinschaften (Kinder- und Jugendarbeit)
  • in Feriencamps, beim Jungscharlager etc.
  • in Institutionen der Nach- und Lernhilfe

Es wird darauf hingewiesen, dass eine reine administrative Tätigkeit, wie z.B. Sekretariatsunterstützung nicht für das Praktikum anerkannt werden kann.

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter Informationen zu den Praktika im Masterstudium Lehramt:

Für das Burgenland: https://www.ph-burgenland.at/studium/master-sekundarstufe/#c1905
Für Kärnten: https://www.ph-kaernten.ac.at/pps/sekundarstufe/pps-im-masterstudium/
Für die Steiermark: https://www.phst.at/praxis/paedagogisch-praktische-studien/pps-sekundarstufe-ab/