Wo finde ich Informationen zum Aufnahmeverfahren?
Alle Informationen zum allgemeinen Aufnahmeverfahren sind unter https://www.zulassunglehramt.at abrufbar.
Alle Informationen zum allgemeinen Aufnahmeverfahren sind unter https://www.zulassunglehramt.at abrufbar.
Laut § 39 des Bundesgesetzblattes für die Republik Österreich
(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_211/BGBLA_2013_I_211.html) gibt es u.a. folgende Regelungen:
(1) Die Induktionsphase dient der berufsbegleitenden Einführung in das Lehramt. Die Vertragslehrperson in der Induktionsphase ist durch eine Mentorin oder einen Mentor zu begleiten.
(2) Die Zuweisung der Vertragslehrperson in der Induktionsphase zu einer Mentorin oder einem Mentor hat durch die Personalstelle [der jeweiligen Bildungsdirektion] zu erfolgen.
(3) Die Vertragslehrperson in der Induktionsphase hat mit der Mentorin oder dem Mentor zusammenzuarbeiten und ihre Tätigkeit den Vorgaben entsprechend auszurichten. Sie hat den Unterricht anderer Lehrkräfte nach Möglichkeit zu beobachten und im Rahmen ihrer Fortbildung spezielle Induktionslehrveranstaltungen an der Pädagogischen Hochschule oder an der Universität zu besuchen.
(4) Die Induktionsphase beginnt mit dem Dienstantritt und endet nach zwölf Monaten. Hat das Dienstverhältnis der Vertragslehrperson wegen einer bloß befristeten Verwendung vor Ablauf dieses Zeitraumes geendet, wird die Induktionsphase bei neuerlicher Begründung eines Dienstverhältnisses als Vertragslehrperson fortgesetzt.
§ 39a.
(2) Die zu Mentorinnen oder Mentoren Bestellten haben im Bedarfsfall Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase zu betreuen. Einer Mentorin oder einem Mentor dürfen gleichzeitig bis zu drei Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase zugewiesen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Bildungsdirektion.
Die Unterrichtstätigkeit im Rahmen der Induktionsphase kann für die Fach- bzw. Spezialisierungpraktika und das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich anerkannt werden. Die Absolvierung der fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen und des Reflexionsseminars ist von den Studierenden verpflichtend zu besuchen.
Die LV Reflexion zum Pädagogischen Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich kann erst nach Anerkennung des Pädagogischen Praktikums im schulischen/außer-schulischen Bereich absolviert werden.
Um Ihr Studium beginnen zu können, beachten Sie ganz besonders die Zulassungsfrist. Wenn Sie Lehramt studieren wollen, ist das positiv absolvierte allgemeine Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien eine Zulassungsvoraussetzung für das Studium. Sie müssen sich in der Zulassungsfrist für Ihr Lehramtstudium inskribieren. Danach ist eine Inskription nur noch in genau geregelten Ausnahmefällen möglich.
Die jeweiligen Fristen erfahren Sie auf der Website der Institution, bei welcher Sie sich inskribieren wollen.
Das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich kann im Umfang von 80 Stunden (oder zweimal 40 Stunden) in Einrichtungen bzw. Institutionen mit einem ausgewiesenen pädagogisch nachhaltigen Konzept für die Altersgruppe der Primar- und Sekundarstufe absolviert werden. Dazu gehört beispielweise die Arbeit:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine reine administrative Tätigkeit, wie z.B. Sekretariatsunterstützung nicht für das Praktikum anerkannt werden kann.
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter Informationen zu den Praktika im Masterstudium Lehramt:
Für das Burgenland: https://www.ph-burgenland.at/studium/master-sekundarstufe/#c1905
Für Kärnten: https://www.ph-kaernten.ac.at/pps/sekundarstufe/pps-im-masterstudium/
Für die Steiermark: https://www.phst.at/praxis/paedagogisch-praktische-studien/pps-sekundarstufe-ab/