Folgende Personen können zugelassen werden:

Personen, die zum Masterstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule zugelassen sind

Personen, die ein Masterstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule abgeschlossen haben
Personen, die ein Diplomstudium Lehramt an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben.