FAQ

In dieser Fragen-und-Antwortensammlung finden Sie alle benötigten Infos  zu Ihren Fragen.

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Frequently Asked Questions

Studieren im Ausland Go To Top

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich im Ausland studieren möchte?

Studierende im Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung im Entwicklungsverbund Süd-Ost können sich im Rahmen des Erasmus+ Programmes an maximal einer der beteiligten Hochschulen im EVSO für einen Auslandsaufenthalt bewerben (muss nicht die hauptzulassende Institution sein). Es gelten die Fristen und Abläufe der jeweiligen Hochschule. Weitere Informationen entnehmen Sie den jeweiligen Webseiten der beteiligten Hochschulen des EVSO.

Ist es möglich, dass ich während meines Lehramtsstudiums der Sekundarstufe Allgemeinbildung einen Auslandsaufenthalt mache? Wie werden dabei die Anerkennungen gehandhabt?

Ja, ein Auslandsaufenthalt ist möglich. Den Studierenden der Sek AB wird sogar empfohlen, im Studium Auslandssemester zu absolvieren. Während des Auslandsstudiums absolvierte Lehrveranstaltungen werden bei Gleichwertigkeit von dem zuständigen studienrechtlichen Organ der Institution, an der die Lehrveranstaltung angeboten wird, in einem Pflicht- bzw. Wahlmodul anerkannt oder können als freies Wahlfach verwendet werden.

Die STEOP Go To Top

Was ist die STEOP?

Die Abkürzung STEOP steht für „Studieneingangs- und Orientierungsphase“. Diese Studieneingangs- und Orientierungsphase soll einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums geben und kann aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen bestehen.

Die Studieneingangs- und Orientierungsphase im Bachelorstudium Lehramt Sek AB umfasst 8 bis 16 EC, wobei 4 EC den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen zugeordnet und je 2 bis 6 EC den einzelnen Unterrichtsfächern und Spezialisierungen entnommen sind. Die in den einzelnen Unterrichtsfächern und Spezialisierungen im Rahmen der STEOP zu absolvierenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sind bei den Bestimmungen zu den einzelnen Unterrichtsfächern und Spezialisierungen im Curriculum gekennzeichnet.

Bis zur erfolgreichen Absolvierung aller Lehrveranstaltungen (LVen) der STEOP können weitere Lehrveranstaltungen nur in einem Umfang von max. 22 EC absolviert werden. Die Absolvierung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen über diesen Umfang hinaus ist nicht möglich.

Ist das vorziehbare Kontingent ausgeschöpft (bereits die Anmeldung zu prüfungsimmanenten LVen zählt!), die STEOP aber noch nicht vollständig absolviert, so verhindert das Online-System die Anmeldung zu prüfungsimmanenten LVen und Vorlesungsprüfungen.

Im Onlinesystem wird der Status der STEOP in der Studierendenkartei unter Stamm-/Studiendaten angezeigt: Erst wenn alle STEOP LVen positiv absolviert wurden (grüne Häkchen), wird die ECTS-Beschränkung (Vorziehen von 22 EC) aufgehoben.

Ein Klick auf das STEOP-Symbol (insbesondere rotes Kreuzerl) führt in eine Analysesicht, wo du nähere Details zu deinem STEOP-Verlauf (absolvierte STEOP-Prüfungen und bereits vorgezogene EC) einsehen kannst.

Tipp!

Dringend die STEOP Lehrveranstaltungen im ersten Semester abschließen!

Was wird zu den vorziehbaren 22 EC hinzugezählt?

Sie dürfen, solange Sie die STEOP nicht zur Gänze absolviert haben, weitere Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 22 EC besuchen und/oder Prüfungen ablegen. Bitte beachten Sie, dass in die Berechnung des Vorziehkontingents nicht nur bereits vorhandene Prüfungsergebnisse einfließen, sondern auch:

  • Anmeldungen zu Prüfungen
  • prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (alle Lehrveranstaltungstypen außer Vorlesungen)
  • Freie Wahlfächer

Bedenken Sie außerdem, dass Anmeldungen zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen aus Vorsemestern, zu denen es noch kein Prüfungsergebnis gibt, ebenfalls dazu gezählt werden.

Erst wenn Sie sämtliche vorgesehene STEOP-Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, können Sie sich zu allen weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen des entsprechenden Studiums anmelden, sofern Sie die spezifischen Anmeldekriterien laut Curriculum erfüllen.

Was passiert bei einem Unterrichtsfachwechsel?

Für Studierende, die im Rahmen ihres Bachelorstudiums Unterrichtsfächer oder Spezialisierungen wechseln und die STEOP in ihrer alten Fächerkombination bereits vollständig absolviert haben, gilt die STEOP für das Studium der neuen Fächerkombination auch dann als absolviert, wenn aufgrund der Änderung der Fächerkombination andere Lehrveranstaltungen als die absolvierten in der STEOP vorgesehen sind.

Im Falle eines Unterrichtsfachwechsels (z.B. Geschichte und Englisch -> Geschichte und Deutsch) ist die STEOP als abgeschlossen anzusehen, sofern diese im vorhergehenden Studium abgeschlossen wurde. D.h. konkret, dass die STEOP Vorziehgrenze von 22 EC wegfällt, die Fach STEOP-Lehrveranstaltung/en im neuen Unterrichtsfach aber trotzdem absolviert werden muss/müssen.

ACHTUNG: Die Übertragung der absolvierten STEOP in die neue Fächerkombination im Lehramtsstudium erfolgt nicht automatisch in den Onlinesystemen, sondern muss derzeit händisch eingetragen werden (grüne Häkchen in der Studierendenkartei). Hierbei ist es erforderlich, dass die Studierenden dies an der Institution, an welcher die Hauptzulassung besteht, bekannt geben. Dies ist beispielsweise an der KFUG das Prüfungsreferat für Lehramtsstudien. Die absolvierten Lehrveranstaltungen müssen zusätzlich für die neue Fächerkombination anerkannt werden.

Reihungsverfahren für Unterrichtsfächer mit Studienplatzbeschränkung Go To Top

Was ist das Reihungsverfahren für das Unterrichtsfach Ernährung, Gesundheit und Konsum?

Für die erstmalige Zulassung zum Lehramtsstudium (Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung) für das Unterrichtsfach Ernährung, Gesundheit und Konsum ist nach erfolgreichem Absolvieren des allgemeinen Aufnahmeverfahrens zusätzlich ein Reihungsverfahren abzulegen. Der EVSO führt daher für dieses Fach ein einheitliches Reihungsverfahren durch; die bestgereihten Studienwerber/innen erhalten einen Studienplatz. Die Aufnahmeprüfung des Reihungsverfahrens wird nur durchgeführt, sofern es für das Unterrichtsfach mehr Studieninteressierte als verfügbare Studienplätze gibt. Die Aufnahmeprüfung wird elektronisch in Form von multiple- und single-choice-Fragen zu den Grundlagen der Chemie und Biologie durchgeführt. Genaue Auskünfte über Anmeldung, Ablauf und Inhalte finden Sie hier.

Für das Studienjahr 2023/24 wird auf Beschluss der Steuergruppe des EVO kein Reihungsverfahren durchgeführt.

Was ist das Reihungsverfahren für das Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde?

Für die erstmalige Zulassung zum Lehramtsstudium (Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung) für das Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde ist nach erfolgreichem Absolvieren des allgemeinen Aufnahmeverfahrens zusätzlich ein Reihungsverfahren abzulegen. Es stehen insgesamt 80 Studienplätze zur Verfügung. Der EVSO führt daher für das Fach ein einheitliches Reihungsverfahren durch; die bestgereihten Studienwerber*innen erhalten einen Studienplatz. Die Aufnahmeprüfung des Reihungsverfahrens wird nur durchgeführt, sofern es für das Unterrichtsfach mehr Studieninteressierte als verfügbare Studienplätze gibt. Für das Reihungsverfahren ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Genau Auskünfte über das Reihungsverfahren Biologie und Umweltkunde finden Sie hier.

Für das Studienjahr 2024/25 wird auf Beschluss der Steuergruppe des EVO kein Reihungsverfahren durchgeführt.

Lehrveranstaltungsanmeldung im EVSO Go To Top

Wie melde ich mich zu Lehrveranstaltungen an?

Durch die Kooperation im Entwicklungsverbund Süd-Ost sind im Online-System Ihrer zulassenden Institution alle derzeit angebotenen Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung gelistet. Detailinformationen (Ort, Raum etc.) zu den einzelnen Lehrveranstaltungen sind für Sie nur dann sichtbar, wenn Sie die LV im Online-System der anbietenden Institution aufrufen. Für die Einsicht in Ihre Daten bzw. die Interaktion mit dem System (LV-Anmeldung etc.) müssen Sie zusätzlich auch eingeloggt sein.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier. In diesem Dokument finden Sie auch die Auflistung der Institutionenkürzel.

Wie und wo sehe ich, welche Teilnahmevoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen gelten?

In einigen Unterrichtsfächern bauen die Inhalte einzelner Lehrveranstaltungen auf Inhalte anderer Lehrveranstaltungen auf. In solchen Fällen werden dann für die Teilnahme mancher Lehrveranstaltungen Voraussetzungen genannt. Das bedeutet, dass Sie diese Lehrveranstaltungen nur dann besuchen und abschließen können, wenn Sie auch die Voraussetzung dafür erfüllt haben (z.B. positiver Abschluss der voraussetzenden Lehrveranstaltung). Im Curriculum sind die Voraussetzungen in der Modulübersicht der einzelnen Unterrichtsfächer sowie auch neben den einzelnen Lehrveranstaltungen in den Modulen ersichtlich.

Fristen Go To Top

Welche Fristen sind für mich beim Start des Lehramtstudiums besonders wichtig?

Um Ihr Studium beginnen zu können, beachten Sie ganz besonders die Zulassungsfrist. Wenn Sie Lehramt studieren wollen, ist das positiv absolvierte allgemeine Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien eine Zulassungsvoraussetzung für das Studium. Sie müssen sich in der Zulassungsfrist für Ihr Lehramtstudium inskribieren. Danach ist eine Inskription nur noch in genau geregelten Ausnahmefällen möglich.

Die jeweiligen Fristen erfahren Sie auf der Website der Institution, bei welcher Sie sich inskribieren wollen.

Induktionsphase Go To Top

Wie bekomme ich einen Mentor/eine Mentorin? Welche MentorInnen stehen zur Verfügung? Gibt es eine Liste mit den Namen und Schulen der MentorInnen? Werden die MentorInnen nach dem entsprechenden Unterrichtsfach zugeteilt? Wie viele Studierende kommen auf eine/n MentorIn?

Laut § 39 des Bundesgesetzblattes für die Republik Österreich

(https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_211/BGBLA_2013_I_211.html) gibt es u.a. folgende Regelungen:

(1) Die Induktionsphase dient der berufsbegleitenden Einführung in das Lehramt. Die Vertragslehrperson in der Induktionsphase ist durch eine Mentorin oder einen Mentor zu begleiten.

(2) Die Zuweisung der Vertragslehrperson in der Induktionsphase zu einer Mentorin oder einem Mentor hat durch die Personalstelle [der jeweiligen Bildungsdirektion] zu erfolgen.

(3) Die Vertragslehrperson in der Induktionsphase hat mit der Mentorin oder dem Mentor zusammenzuarbeiten und ihre Tätigkeit den Vorgaben entsprechend auszurichten. Sie hat den Unterricht anderer Lehrkräfte nach Möglichkeit zu beobachten und im Rahmen ihrer Fortbildung spezielle Induktionslehrveranstaltungen an der Pädagogischen Hochschule oder an der Universität zu besuchen.

(4) Die Induktionsphase beginnt mit dem Dienstantritt und endet nach zwölf Monaten. Hat das Dienstverhältnis der Vertragslehrperson wegen einer bloß befristeten Verwendung vor Ablauf dieses Zeitraumes geendet, wird die Induktionsphase bei neuerlicher Begründung eines Dienstverhältnisses als Vertragslehrperson fortgesetzt.

§ 39a.

(2) Die zu Mentorinnen oder Mentoren Bestellten haben im Bedarfsfall Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase zu betreuen. Einer Mentorin oder einem Mentor dürfen gleichzeitig bis zu drei Vertragslehrpersonen in der Induktionsphase zugewiesen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Bildungsdirektion.

Stimmt es, dass man die Induktionsphase statt der Fachpraktika machen kann? Welche Lehrveranstaltungen muss ich machen? Welche Lehrveranstaltungen werden dafür anerkannt? Kann ich diese Lehrveranstaltungen auch vorziehen?

Die Unterrichtstätigkeit im Rahmen der Induktionsphase kann für die Fach- bzw. Spezialisierungpraktika und das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich anerkannt werden. Die Absolvierung der fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen und des Reflexionsseminars ist von den Studierenden verpflichtend zu besuchen.

Die LV Reflexion zum Pädagogischen Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich kann erst nach Anerkennung des Pädagogischen Praktikums im schulischen/außer-schulischen Bereich absolviert werden.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Induktionsphase habe?

Für den Standort Steiermark können Sie sich für Fragen zur Induktionsphase an die Bildungsdirektion Steiermark wenden.

Für den Standort Kärnten können Sie sich für Fragen zur Induktionsphase an die Bildungsdirektion Kärnten wenden.

Informationsbeschaffung und AnsprechpartnerInnen Go To Top

Welche Ansprechpersonen/Anlaufstellen/Beratungsstellen gibt es an den Institutionen?

Aktuelle Informationen zu Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpersonen an den einzelnen Institutionen und Abteilungen erhalten Sie im Menüpunkt Kontakt.

Informationen zum Entwicklungsverbund Süd-Ost (EVSO) Go To Top

Was kann man im Entwicklungsverbund Süd-Ost (EVSO) studieren?

Je nach Angebot der beteiligten Hochschulen können Sie im EVSO auf ein weitreichendes Angebot an Unterrichtsfächern bzw. Spezialisierungen von acht Hochschulen aus drei Bundesländern zurückgreifen. Welche genau das sind, erfahren Sie hier.

Was ist der Entwicklungsverbund Süd-Ost (EVSO) und was bedeutet er für mich als StudentIn?

Im Zuge der Einführung der PädagogInnenbildung NEU wurden in Österreich die Lehramtstudien inhaltlich und strukturell weiterentwickelt. Zum Zwecke der Umsetzung dieser neuen Lehramtsstudien wurden österreichweit flächendeckend vier Entwicklungsverbünde bzw. Cluster gegründet. Der Entwicklungsverbund Süd-Ost (kurz: EVSO) ist einer dieser Verbünde. Er umfasst folgende Hochschulen an den Standorten Steiermark, Kärnten und Burgenland:

Mit den neuen Lehramtsstudien gibt es eine akademische Ausbildung für die Sekundarstufe Allgemeinbildung. Somit können LehrerInnen sowohl an Mittelschulen (MS), allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) als auch an den berufsbildenden höheren und mittleren Schulen (BMHS) unterrichten. AbsolventInnen des Studiums schließen mit einem Bachelor of Education (BEd) bzw. dem Master of Education (MEd) ab.

Die Lehramtstudien im EVSO sind ein sogenanntes Kooperationsstudium. Das bedeutet, Sie brauchen sich nur an einer der oben genannten Hochschulen inskribieren und sind an den anderen Institutionen des EVSO automatisch als Mitbeleger/in gemeldet. Wo Sie sich konkret für welches Unterrichtsfach/Spezialisierung inskribieren können, finden Sie unter dem Thema „Zulassung zum Studium im Entwicklungsverbund Süd-Ost (EVSO)“ ebenfalls hier in den FAQ.

Allgemeine Fragen zum Studium Sekundarstufe Allgemeinbildung Go To Top

Wie ist das Studium aufgebaut?

Aufnahmeverfahren (Zulassung - Lehramt) Go To Top

Ich habe im Sommer den Zulassungstest positiv absolviert, aber mich nicht dafür inskribiert. Muss ich den Test noch einmal absolvieren, wenn ich mit dem Lehramtsstudium beginnen will?

Ja, der erfolgreich absolvierte Zulassungstest ist nach den derzeit geltenden Bestimmungen nur für ein Studienjahr gültig. Eine spätere Zulassung zum Studium ist nur nach neuerlicher positiver Absolvierung des allgemeinen Aufnahmeverfahrens möglich

Wo finde ich Informationen zum Aufnahmeverfahren?

Alle Informationen zum allgemeinen Aufnahmeverfahren sind unter https://www.zulassunglehramt.at abrufbar.

Wo finde ich die für mich relevanten Stellen für die Zulassung?

Die für die Zulassung (Inskription bzw. Anmeldung zum Studium) zuständigen Stellen finden Sie an den einzelnen Institutionen (Studien- und Prüfungsabteilungen, Studienservice und Prüfungsangelegenheiten, Studienabteilungen, siehe Kontakt)

Befreiung vom Aufnahmeverfahren

Studierende, die an einer in- oder ausländischen Universität oder Pädagogischen Hochschule bereits zu einem Lehramtsstudium zugelassen waren, wenn er/sie bereits zumindest 120 ECTS-Anrechnungspunkte aus den Pflicht- und Wahlfächern eines Lehramtsstudiums an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule absolviert haben.

Studierende, die zu einem Erweiterungsstudium gem. § 54b UG zugelassen werden wollen oder bereits zum Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im EVSO zugelassen sind und ein oder beide Unterrichtsfächer bzw. die Spezialisierung oder die Institution der Zulassung wechseln.

Weitere Ausnahmen und die genauen Bestimmungen können Sie in der Verordnung der jeweiligen Institution des EV Süd-Ost nachlesen.

Wie oft darf ich den Zulassungstest wiederholen?

Ein neuerlicher Testantritt ist wieder beim nächsten Aufnahmeverfahren im darauffolgenden Studienjahr möglich.

Was passiert, wenn ich den Zulassungstest nicht bestehe?

Sollte der Zulassungstest nicht bestanden werden, ist eine Zulassung in diesem Studienjahr nicht möglich.
Der Zulassungstest kann innerhalb eines Studienjahres nicht wiederholt werden.

Kann ich bei bestandenem Test an allen beteiligten Institutionen inskribieren?

Ja, sofern die jeweils geltenden Fristen (Inskriptionsfristen) eingehalten werden. Informationen diesbezüglich können Sie an den jeweiligen Institutionen (Homepage) erhalten.

Für welche Lehramtsstudien muss der Zulassungstest absolviert werden?

Das Aufnahmeverfahren ist für alle angebotenen Lehramtsstudien zu absolvieren. Das allgemeine Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium „Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung“ besteht aus einem online Self-Assessment und einem elektronischen Zulassungstest. Alle relevanten Informationen und Termine finden Sie unter https://www.zulassunglehramt.at.

Unterrichtsfächer mit verpflichtendem Nachweis: fachliche oder künstlerische Eignung Go To Top

Was ist die Eignungsprüfung („Künstlerische Zulassungsprüfung“) in den Unterrichtsfächern Musikerziehung bzw. Instrumentalmusikerziehung?

Für die Zulassung zum Lehramtsstudium (Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung) mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung in Kombination mit einem anderen Unterrichtsfach ist nach erfolgreichem Absolvieren der ersten beiden allgemeinen Teile des Aufnahmeverfahrens eine künstlerische Zulassungsprüfung zum Nachweis der künstlerischen Eignung abzulegen. Diese Zulassungsprüfung findet für alle zukünftigen Lehramtsstudierenden an der Kunstuniversität Graz (KUG) statt, egal an welcher Einrichtung im Verbund die endgültige Zulassung dann erfolgt. Die Termine für die künstlerische Zulassungsprüfung finden Sie hier.

Für die künstlerische Zulassungsprüfung ist eine gesonderte Anmeldung bis spätestens 31.7. an der KUG erforderlich. Die Anmeldung erfolgt elektronisch in KUGonline. Eine Anleitung für die Online-Anmeldung sowie die Anforderungen der künstlerischen Zulassungsprüfung für Musikerziehung finden Sie hier.

Das Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung kann nur in Kombination mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung studiert werden. Die Überprüfung der künstlerischen Eignung erfolgt im Rahmen der Zulassungsprüfung für Musikerziehung an der KUG, es ist keine zusätzliche Anmeldung erforderlich.

Die Anforderungen der künstlerischen Zulassungsprüfung für Instrumentalmusikerziehung finden Sie hier.

Was ist die Eignungsprüfung („Ergänzungsprüfung“) im Unterrichtsfach Bewegung und Sport?

Für die Zulassung zum Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach Bewegung und Sport ist nach erfolgreichem Absolvieren der ersten beiden allgemeinen Teile des Aufnahmeverfahrens eine zusätzliche Eignungsprüfung zur Feststellung der sportmotorischen und technomotorischen Fertigkeiten notwendig, welche für alle anbietenden Hochschulen des EVSO gültig ist. Diese Prüfung wird an zwei Standorten angeboten:

  1. Eignungsprüfung an der KFU Graz: Die Anmeldung zur Eignungsprüfung an der KFU Graz für das Unterrichtsfach Bewegung und Sport findet an der KFU Graz statt. Alle Informationen werden vom Institut für Sportwissenschaft http://sportwissenschaft.uni-graz.at/de/studieren/zulassung/zur Verfügung gestellt.
  2. Eignungsprüfung an der Universität Klagenfurt: Alle wichtigen Informationen dazu sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage https://www.aau.at/studien/bachelor-lehramt-unterrichtsfach-bewegung-und-sport/unter der Rubrik "Ergänzungsprüfung".

Welche Unterrichtsfächer sind mit einem fachlichen oder künstlerischen Eignungsnachweis verbunden und wann ist dieser zu absolvieren?

Bereits vor der Zulassung zum Studium ist bei bestimmten Unterrichtsfächern der Sekundarstufe Allgemeinbildung, zusätzlich zur allgemeinen Eignung für das Lehramt an Schulen, auch eine fachliche oder künstlerische Eignung als Zulassungsvoraussetzung nachzuweisen.

Dies betrifft die folgenden Unterrichtsfächer:

Erforderliche Vorkenntnisse für bestimmte Unterrichtsfächer Go To Top

Was ist die studienspezifische Zulassungsvoraussetzung für die Unterrichtsfächer Biologie und Umweltkunde, Darstellende Geometrie, Griechisch bzw. Latein?

Vor der Zulassung zum Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde ist als studienspezifische Zulassungsvoraussetzung die Kenntnis der Biologie nachzuweisen. Der Nachweis der Kenntnis der Biologie ist durch den erfolgreichen Besuch des Faches Biologie an einer höheren Schule oder durch erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 6 UBVO 1998 entspricht, nachzuweisen.

Vor der Zulassung zum Unterrichtsfach Darstellende Geometrie ist als studienspezifische Zulassungsvoraussetzung die Kenntnis der Darstellenden Geometrie nachzuweisen. Der Nachweis der Kenntnis der Darstellenden Geometrie ist durch den erfolgreichen Besuch des Faches Darstellende Geometrie an einer höheren Schule oder durch erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 6 UBVO 1998 entspricht, nachzuweisen.

Vor der Zulassung zum Unterrichtsfach Griechisch ist als studienspezifische Zulassungsvoraussetzung die Kenntnis des Griechischen nachzuweisen. Der Nachweis der Kenntnis des Griechischen ist durch den erfolgreichen Besuch von Griechisch an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden oder durch erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 6 UBVO 1998 entspricht, nachzuweisen.

Vor der Zulassung zum Unterrichtsfach Latein ist als studienspezifische Zulassungsvoraussetzung die Kenntnis des Lateinischen nachzuweisen. Der Nachweis der Kenntnis des Lateinischen ist durch den erfolgreichen Besuch von Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden oder durch erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 6 UBVO 1998 entspricht, nachzuweisen.

Was ist der Placement Test im Unterrichtsfach Englisch?

Für das Lehramtsstudium Englisch ist im Rahmen von Modul A der Placement-Test in Form einer Fachprüfung abzulegen. Der Placement-Test ist eine schriftliche Fachprüfung zur Feststellung des sprachlichen Eingangsniveaus der Studierenden nach dem europäischen Referenzrahmen durch einen standardisierten Test. Das zu erreichende Ergebnis ist das Sprachniveau B2. Es handelt sich dabei um eine im Studium als Pflichtfach vorgesehene Prüfung, für die eine Anerkennung von Schulleistungen, wie auch bei anderen Prüfungen, nicht möglich ist (z.b. Zentralmatura). Nähere Informationen zum Placement-Test finden Sie am Institut für Anglistik.

Was ist gemeint mit Nachweis von Griechischkenntnissen im Unterrichtsfach Latein?

Vor dem Abschluss des Bachelorstudiums Lehramt in dem Unterrichtsfach Latein ist als studienspezifische Anforderungen des § 4 UBVO 1998 die Kenntnis des Griechischen nachzuweisen. Der Nachweis der Kenntnis des Griechischen ist durch den erfolgreichen Besuch von Griechisch an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden oder durch erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 4 UBVO 1998 entspricht, nachzuweisen.

Was ist gemeint mit Nachweis von Lateinkenntnissen in den Unterrichtsfächern Bosnisch/Serbisch/Kroatisch, Burgenlandkroatisch/Kroatisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte Sozialkunde und Politische Bildung, Griechisch, Italienisch, Katholische Religion, Russisch, Slowenisch und Spanisch?

Vor dem Abschluss des Bachelorstudiums Lehramt in den Unterrichtsfächern:

  • Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
  • Burgenlandkroatisch/Kroatisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Katholische Religion
  • Russisch
  • Slowenisch
  • Spanisch

ist als studienspezifische Anforderungen des § 4 UBVO 1998 die Kenntnis des Lateinischen nachzuweisen. Der Nachweis der Kenntnis des Lateinischen ist durch den erfolgreichen Besuch von Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden oder durch erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 4 UBVO 1998 entspricht, nachzuweisen.

Beachten Sie, dass in manchen Unterrichtsfächern der Nachweis von Lateinkenntnissen zusätzlich Teilnahmevoraussetzung ist, um bestimmte Module absolvieren zu können. Im Curriculum finden Sie bei dem jeweiligen Unterrichtsfach in der Modulübersicht die Voraussetzungen des Unterrichtsfaches sowie ggf. die Erfordernis von Lateinkenntnissen.

Inskription/Mitbelegung Go To Top

Muss ich den ÖH-Beitrag an allen Institutionen zahlen?

Der ÖH-Beitrag ist nur einmal pro Semester an der Institution der Zulassung zu entrichten.

Muss ich mich auch an den anderen Institutionen im EVSO inskribieren?

Nein, die Zulassung zum Studium erfolgt nur an einer Institution im Verbund.

Werde ich an den anderen Institutionen (Standort Graz/Burgenland und/oder Standort Klagenfurt) automatisch mitbelegt?

Ja, mit der Zulassung zum Studium an einer Institution im Entwicklungsverbund Süd-Ost erfolgt eine automatische Mitbelegung an den übrigen Institutionen im Verbund.

Wo muss/kann ich zum Studium zugelassen werden? Kann ich mir die Institution der Zulassung aussuchen?

Die Zulassung zum Studium richtet sich nach dem Angebot der Unterrichtsfächer und Spezialisierungen der einzelnen Hochschulen. An welcher Hochschule Sie sich konkret für welches Unterrichtsfach/Spezialisierung inskribieren können, finden Sie hier.

Schulpraktikum NEU – Standort Graz Go To Top

Gibt es noch das einjährige Unterrichtspraktikum?

Im Schuljahr 2018/2019 wurde das Unterrichtspraktikum das letzte Mal angeboten.

Ab dem Schuljahr 2019/20 können Lehramtsabsolventen und Lehramtsabsolventinnen unmittelbar in den Beruf einsteigen, sofern es an einer Schule freie Planstellen gibt. Mit Beginn eines Dienstverhältnisses startet die Induktionsphase, die zwölf Monate dauert und von einem Mentor bzw. einer Mentorin begleitet wird. Zusätzlich sind in Absprache mit der Schule Induktionslehrveranstaltungen der Fortbildung zu besuchen. Die Induktionsphase ist zwingend an ein Dienstverhältnis geknüpft und kann jederzeit im Schuljahr, sofern es freie Planstellen gibt, starten.

Nähere Informationen finden Sie in der folgenden Broschüre.

Wie laufen die Schulpraktika ab?

Das Orientierungspraktikum (2 ECTS-Anrechnungspunkte) dient dazu innerhalb von 4 Wochen Praxiserfahrungen zu sammeln, zu reflektieren und das Berufsfeld der Neuen Mittelschule kennenzulernen.

Die Fachpraktika bzw. Spezialisierungspraktika bestehen aus Hospitations-, selbstständigen Unterrichts- und Besprechungs- bzw. Reflexionseinheiten, entsprechend dem Arbeitsaufwand der lt. Curriculum vorgesehenen ECTS-Anrechnungspunkten.
Pädagogisch-Praktische-Studien 1 (PPS 1): 2 EC pro Fach. bzw. Spezialisierung.
Pädagogisch-Praktische-Studien 2 (PPS 2): 3 EC pro Fach. bzw. Spezialisierung.
Pädagogisch-Praktische-Studien 3 (PPS 3): 3 EC pro Fach bzw. Spezialisierung.
Das Forschungspraktikum (2 ECTS-Anrechnungspunkte) zielt darauf ab, forschungsbasierte Projekte für den schulischen/außerschulischen Bereich zu entwickeln.

Masterstudium:

Die Fachpraktika bzw. Spezialisierungspraktika haben einen Umfang von je 8 ECTS-Anrechnungspunkten und können, sofern es Fächerkombination und organisatorische Möglichkeiten zulassen, an unterschiedlichen Schultypen absolviert werden (AHS, BMHS, NMS, PTS).

Das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich verfügt über 4 ECTS-Anrechnungspunkte und kann an Erziehungs-, Bildungs-, und Beratungseinrichtungen im In- und Ausland absolviert werden.

Bei allen Praktika des Bachelor- und Masterstudiums sind Reflexionsberichte zu erstellen. Weitere Informationen finden Sie im PPS_Leitfaden_Praktika.

Kann ich mir die Schule bzw. die MentorInnen für das Praktikum aussuchen?

Sämtliche zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze an AHS, BMHS, NMS und PTS sind im Online-System der PHSt (PH-Online) erfasst. Dort können Sie eine Schule bzw. eine Mentorin/einen Mentor auswählen und sich im jeweiligen Anmeldezeitraum auf einen Wartelistenplatz anmelden.

Nähere Informationen finden Sie unter Informationen und Unterlagen zu Fach- und Spezialisierungspraktika des Bachelorstudiums Lehramt: https://www.phst.at/praxis/paedagogisch-praktische-studien/pps-sekundarstufe-ab

Gibt es noch Schulpraktika in der alten Form?

Alle aktuellen Informationen zu den Schulpraktika 1 und 2 des auslaufenden Diplomstudiums Lehramt finden Sie unter Informationen und Unterlagen zu den Schulpraktika des auslaufenden Diplomstudiums Lehramt: https://www.phst.at/praxis/paedagogisch-praktische-studien/pps-sekundarstufe-ab/ 

Wie sieht das „Schulpraktikum NEU“ im Bachelor- und Masterstudium aus? Können Schulpraktika in der Unterstufe und in der Oberstufe absolviert werden?

Das erste Praktikum des Bachelorstudiums Sekundarstufe Allgemeinbildung ist ein fachunabhängiges Orientierungspraktikum für alle Studierenden in einer 4er-Gruppe an Neuen Mittelschulen. Weiters sind in jedem Unterrichtsfach bzw. in der Spezialisierung je drei Praktika (insgesamt sechs Praktika) vorgesehen. Die Fachpraktika bzw. Spezialisierungspraktika sind, sofern es Fächerkombination und organisatorische Möglichkeiten zulassen, an unterschiedlichen Schultypen zu absolvieren (AHS, BMHS, NMS, PTS).

Ein fachunabhängiges Forschungspraktikum gehört zu den insgesamt acht Praktika des Bachelorstudiums.

Im Masterstudium sind in jedem Unterrichtsfach ein Fachpraktikum bzw. in der Spezialisierung ein Spezialisierungspraktikum und ein pädagogisches Praktikum im schulischen bzw. außerschulischen Bereich zu absolvieren.

Nähere Informationen finden Sie unter Informationen zu den Praktika im Masterstudium Lehramt: https://www.phst.at/praxis/paedagogisch-praktische-studien/pps-sekundarstufe-ab/ 

Studienabschluss Go To Top

Ich habe mir eine Lehrveranstaltung, welche ich im Auslandssemester absolviert habe für mein BA-Studium LA Sek AB anerkennen lassen. Ist es möglich in dieser Lehrveranstaltung eine Bachelorarbeit zu verfassen?

Nein. Da die Bachelorarbeit im Rahmen einer Lehrveranstaltung verfasst wird, ist auch die aktive Teilnahme an dieser Lehrveranstaltung Voraussetzung dafür eine Bachelorarbeit zu verfassen.

Kann die Bachelorarbeit in einem freien Wahlfach geschrieben werden?

Die Bachelorarbeit muss im Rahmen einer Pflichtlehrveranstaltung verfasst werden, ein freies Wahlfach kann somit nicht herangezogen werden.

Gibt es eine Bachelorprüfung? Wenn ja, in beiden Unterrichtsfächern oder nur in einem?

Im Bachelorstudium Lehramt ist keine Bachelorprüfung vorgesehen.

Muss ich in beiden Unterrichtsfächern eine Bachelorarbeit schreiben oder nur in einem?

Es ist nur eine Bachelorarbeit im Bachelorstudium Lehramt zu verfassen.
Die Bachelorarbeit kann in den Bereichen Fachwissenschaft, Fachdidaktik, in den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen oder bereichsübergreifend verfasst werden. Als Voraussetzung für die Erstellung einer Bachelorarbeit ist der Nachweis über 100 EC im Lehramtsstudium im Rahmen der Betreuungsvereinbarung zu erbringen.

Die Bachelorarbeit wird im Rahmen einer Lehrveranstaltung verfasst, das Thema der Bachelorarbeit ist im Einvernehmen mit dem/der LehrveranstaltungsleiterIn festzulegen. Es soll zu Beginn der Lehrveranstaltung dem/der LehrveranstaltungsleiterIn bekannt gegeben werden, dass in dieser Lehrveranstaltung geplant wird, die Bachelorarbeit zu schreiben.

Erweiterungsstudium Go To Top

Wer kann für ein Erweiterungsstudium eines Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung um ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung zugelassen werden?

Folgende Personen können zugelassen werden:

Personen, die zum Masterstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule zugelassen sind

Personen, die ein Masterstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule abgeschlossen haben
Personen, die ein Diplomstudium Lehramt an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben.

Wer kann für ein Erweiterungsstudium eines Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung um ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung zugelassen werden?

Folgende Personen können zugelassen werden:

a) Personen, die ein mindestens 8-semestriges in- oder ausländisches Lehramtsstudium abgeschlossen haben oder zu einem solchen Studium zugelassen sind. Dazu zählen insbesondere:

Personen, die zum Bachelorstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule zugelassen sind

Personen, die ein Bachelorstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule abgeschlossen haben

Personen, die zu einem Diplomstudium Lehramt an einer österreichischen Universität zugelassen sind

Personen, die ein Diplomstudium Lehramt an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben

b) Personen, die ein mindestens dreijähriges Studium für NMS/Hauptschule an einer österreichischen Pädagogischen Hochschule oder Pädagogischen Akademie abgeschlossen haben.

Was ist ein Erweiterungsstudium für AbsolventInnen sechssemestriger Bachelor-Lehramtsstudien?

Dieses Erweiterungsstudium dient dem Zweck, AbsolventInnen von sechssemestrigen Bachelor-Lehramtsstudien für NMS/Hauptschule an einer Pädagogischen Hochschule eine Zulassung zum neuen Masterstudium Lehramt Sek AB zu ermöglichen. Sie müssen jene zwei Unterrichtsfächer gemäß Abschnitt C wählen, welche Sie bereits im sechssemestrigen Bachelorstudium absolviert haben. AbsolventInnen des Bachelorstudiums Lehramt für Katholische Religion an Pflichtschulen müssen das Unterrichtsfach Katholische Religion in Verbindung mit der Spezialisierung Vertiefende Katholische Religionspädagogik für die Primarstufe wählen. Abhängig von den gewählten Unterrichtsfächern bzw. der gewählten Spezialisierung weisen diese Fächer einen Umfang von 84 bis 90 ECTS-Anrechnungspunkten auf, wobei jedes Unterrichtsfach bzw. die Spezialisierung einen Umfang von 42 bis 45 ECTS-Anrechnungspunkten hat. Die Prüfungen, welche absolviert werden müssen, sind im Curriculum unter Abschnitt C oder D mit dem Kürzel „EWS“ versehen.

Beachten Sie, dass bei einem Erweiterungsstudium des Bachelorstudiums in manchen Unterrichtsfächern die fachliche, künstlerische oder sportliche Eignung entsprechend den in Abschnitt C für das betreffende Unterrichtsfach festgelegten Kriterien nachzuweisen sind. Das betrifft die Unterrichtsfächer Bewegung und Sport, Bildnerische Erziehung, Musikerziehung und Technische und Textile Gestaltung.

Was ist ein Erweiterungsstudium um ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung?

Bei diesem Erweiterungsstudium handelt es sich um ein Studium, mit dem ein Lehramtsstudium, bestehend aus zwei Unterrichtsfächern oder einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung, um ein weiteres Unterrichtsfach/eine weitere Spezialisierung erweitert wird. Die Zulassung zur Erweiterung eines Lehramtsstudiums setzt die aufrechte Meldung oder den bereits erfolgten Abschluss eines bestehenden, vollständigen Lehramtsstudiums, dessen Erweiterung es dient, voraus. Der Abschluss des Erweiterungsstudiums ist vom vollständigen Abschluss eines Lehramtsstudiums abhängig. Es ist keine eigene Abschlussarbeit zu verfassen. Mit dem Abschluss des Erweiterungsstudiums wird kein weiterer akademischer Grad erworben. Die Zulassung zum Erweiterungsstudium im Masterstudium kann nur erfolgen, wenn das gleiche Erweiterungsstudium im Bachelorstudium abgeschlossen wurde. Im Erweiterungsstudium sind alle fach- und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen sowie fachspezifischen Praktika des Unterrichtsfaches oder der Spezialisierung zu absolvieren (das sind alle in Abschnitt C bzw. D des betreffenden Unterrichtsfaches/Spezialisierung genannten Studienleistungen). Das Erweiterungsstudium um ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung umfasst 95 ECTS im Bachelor bzw. 30 ECTS im Master.

Beachten Sie, dass bei einem Erweiterungsstudium des Bachelorstudiums in manchen Unterrichtsfächern die fachliche, künstlerische oder sportliche Eignung entsprechend den in Abschnitt C für das betreffende Unterrichtsfach festgelegten Kriterien nachzuweisen sind. Das betrifft die Unterrichtsfächer Bewegung und Sport, Bildnerische Erziehung, Instrumentalmusikerziehung, Musikerziehung und Technische und Textile Gestaltung. Künstlerische und fachliche Eignung, Reihungsverfahren oder UBVO-Zusatzprüfungen wie Latein und Griechisch müssen also jedenfalls absolviert bzw. nachgewiesen werden. Vom allgemeinen Aufnahmeverfahren sind Sie aber ausgenommen.

Was ist ein Erweiterungsstudium?

Grundsätzlich ist zwischen folgenden Erweiterungsstudien zu unterscheiden:

a) Erweiterungsstudium des Bachelor- oder Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung um ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung

b) Erweiterungsstudium für AbsolventInnen sechssemestriger Bachelor-Lehramtsstudien

Bei Variante a) handelt es sich, wie bereits der Name sagt, um die Erweiterung des Bachelor- oder Masterstudiums um ein zusätzliches Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung gemäß Abschnitt C und D im Curriculum. Dieses hat ein Ausmaß von 95 (Bachelor) bzw. 30 ECTS (Master).

Variante b) ist für AbsolventInnen sechssemestriger Bachelor-Lehramtsstudien an einer Pädagogischen Hochschule, welche ein Master-Lehramtstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung anschließen wollen. Abhängig von den gewählten Unterrichtsfächern bzw. der gewählten Spezialisierung hat dieses Erweiterungsstudium einen Umfang von 84 bis 90 ECTS-Anrechnungspunkten, wobei jedes Unterrichtsfach bzw. die Spezialisierung einen Umfang von 42 bis 45 ECTS-Anrechnungspunkten aufweist.

Personen, die zu einem Erweiterungsstudium zur Erweiterung eines Lehramtsstudiums um ein Unterrichtsfach/eine Spezialisierung zugelassen werden möchten, sind vom allgemeinen Aufnahmeverfahren ausgenommen. Unterrichtsfachspezifische Aufnahme- und Zulassungsvoraussetzungen (künstlerische und fachliche Eignung, Reihungsverfahren, UBVO-Zusatzprüfungen vor der Zulassung) müssen aber absolviert bzw. nachgewiesen werden.

Wie und wo kann ich zu einem neuen Unterrichtsfach/einer neuen Spezialisierung zugelassen werden?

Zusätzliche Unterrichtsfächer oder Spezialisierungen können entweder in Form eines Erweiterungsstudiums betrieben werden oder wenn ein zweites vollständiges Lehramtsstudium inskribiert wird, welches aus zwei anderen Unterrichtsfächern besteht als im ersten Studium gewählt wurden. Die Zulassung zu einem Erweiterungsstudium erfolgt grundsätzlich an jener Universität oder Pädagogischen Hochschule, an der die Zulassung zum Lehramtsstudium erfolgt ist. Sollte die Universität/Hochschule der Erstzulassung zum gewünschten neuen Unterrichtsfach mangels Angebot des Unterrichtsfaches nicht zulassen können, kann die Zulassung zum Erweiterungsstudium an einer anderen Universität/Pädagogischen Hochschule im EVSO, an der die Zulassung zum Erweiterungsstudium möglich ist, erfolgen.

An welcher Hochschule Sie sich konkret für welches Unterrichtsfach/Spezialisierung inskribieren können, finden Sie unter dem Thema „Zulassung zum Studium im Entwicklungsverbund Süd-Ost (EVSO)“ ebenfalls hier in den FAQ.

Kann ich im Lehramtsstudium mehrere Fächer studieren?

Das Lehramtsstudium besteht aus zwei Fächern, wobei immer zwei Unterrichtsfächer oder ein Unterrichtsfach und eine Spezialisierung zu wählen sind. Zusätzlich zu diesen zwei Fächern kann ein weiteres Unterrichtsfach/eine weitere Spezialisierung in Form eines Erweiterungsstudiums gewählt werden.

Umstieg und Unterrichtsfachwechsel Go To Top

Kann mir Unterrichtserfahrung (auch im Erwachsenenbildungsbereich) für das Studium angerechnet werden?

Um festzustellen, für welche Teile des Studiums eine Anerkennung von Unterrichtserfahrung möglich ist, muss ein Antrag auf individuelle Anerkennung gestellt werden.

Wie erfolgt die Anerkennung von bereits abgelegten Prüfungen?

Für die Anerkennung von Prüfungen ist das gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zuständige Organ jener Institution zuständig, an der die betreffende Prüfung angeboten wird. Wird ein Unterrichtsfach, eine Spezialisierung oder werden die Bildungswissenschaftlichen Grundlagen von mehreren Institutionen angeboten und betrifft ein Antrag auf Anerkennung auch Prüfungen, die von diesen Institutionen angeboten werden, so ist das zuständige Organ jener Institution, bei der der Antrag gestellt wurde, für alle beantragten Anerkennungen zuständig.

Wie kann ich im neuen BA-Studium Lehramt das Unterrichtsfach/die Spezialisierung wechseln?

Der Wechsel eines Unterrichtsfaches/einer Spezialisierung ist während der allgemeinen Zulassungsfrist in den jeweiligen Abteilungen für das Studium und Prüfungswesen jener Universität/Pädagogischen Hochschule möglich, an der die Erstzulassung zum Lehramtsstudium erfolgt ist.

Ein Wechsel von Unterrichtsfächern ist nur innerhalb des EVSO möglich. Es ist nicht möglich, ein Unterrichtsfach/eine Spezialisierung außerhalb des Verbundes zu studieren.

An welcher Hochschule Sie sich konkret für welches Unterrichtsfach/Spezialisierung inskribieren können, finden Sie unter dem Thema „Zulassung zum Studium im Entwicklungsverbund Süd-Ost (EVSO)“ ebenfalls hier in den FAQ.

Quereinstieg Go To Top

Ich habe ein facheinschlägiges Studium abgeschlossen. Was muss ich tun, um an einer Schule unterrichten zu dürfen?

Anerkennung von Prüfungen Go To Top

An wen wende ich mich an den einzelnen Institutionen, um bereits abgelegte Prüfungen für mein Studium anerkennen zu lassen?

Für die Anerkennung von Prüfungen ist im Entwicklungsverbund Süd-Ost das gemäß den für die jeweilige Institution geltenden Rechtsvorschriften zuständige Organ jener Kooperationspartnerin zuständig, an welcher der/die Studierende zum Studium zugelassen ist, sofern diese Kooperationspartnerin für das betreffende Unterrichtsfach, die betreffende Spezialisierung oder die Bildungswissenschaftlichen Grundlagen Anerkennungen durchführt.

Führt die Institution, an welcher der/die Studierende zum Studium zugelassen ist, für ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung des/der Studierenden oder für die Bildungswissenschaftlichen Grundlagen keine Anerkennungen durch, ist der Antrag an einer der Kooperationspartnerinnen zu stellen, die im betreffenden Unterrichtsfach, der betreffenden Spezialisierung oder den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen Anerkennungen durchführen.

Eine Auflistung, welche Institution für welche Unterrichtsfächer und Spezialisierungen für die Anerkennung zuständig ist, finden Sie hier:

Anerkennung im Bachelor/Master

Universität Klagenfurt

Studien- und Prüfungsabteilung
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Raum Z.1.39a, Zentralgebäude, Ebene 1
Tel.: +43 (0)463 2700 9111
E-Mail: studienabteilung@aau.at
Web: www.aau.at/universitaet/organisation/administration-verwaltung/studien-und-pruefungsabteilung/

Karl-Franzens-Universität Graz

Prüfungsreferat für Lehramtsstudien
Universitätsplatz 3, Parterre,
8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 380 – 8025
Tel.: +43 (0)316 380 – 9700
E-Mail: lehramtsstudien@uni-graz.at
Web: http://lehramtsstudien.uni-graz.at
https://lehramtsstudien.uni-graz.at/de/das-lehramtsstudium/anerkennungzeugnisnachtrag/anerkennungen/
Nähere Informationen finden Sie hier.

Private Pädagogische Hochschule Augustinum (vormals KPH Graz)

Prof. Johann Neuhold, Institutsleiter
Institut für Religionspädagogik und Katechetik
Lange Gasse 2, 8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 581670 23
Fax: +43 (0)316 581670 11
E-Mail: johann.neuhold@kphgraz.at
irk@kphgraz.at

Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

Vorsitzender der Curriculakommission
Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Bernhard Gritsch
Reiterkaserne, Leonhardstraße 82, 8010 Graz
Referentin: Frau Barbara Nairz-Zieser
Tel.: +43 316 389 3050
E-Mail: barbara.zieser@kug.ac.at

Stiftung private Pädagogische Hochschule Burgenland

Studien- und PRÜFUNGSABTEILUNG
Frau Elisabeth Kiradi
Thomas Alva Edison-Straße 1, 7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0) 5901030-327
E-Mail: ausbildung@ph-burgenland.at

Pädagogische Hochschule Kärnten
Viktor Frankl Hochschule

Mag. Harald Wiltsche
Studiengangsleitung Sekundarstufe
Hubertusstraße 1, 9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)463/508508-209
E-Mail: harald.wiltsche@ph-kaernten.ac.at

Pädagogische Hochschule Steiermark

Studien- und Prüfungsabteilung
Hasnerplatz 12, 8010 Graz
Tel.: +43 (0)316 8067- 3600
E-Mail: Gabriele Grübler (Leitung): gabriele.grübler@phst.at
E-Mail: Christina Kahr: christina.kahr@phst.at
E-Mail: Andrea Kolb: andrea.kolb@phst.at

Technische Universität Graz

Für das Unterrichtsfach Informatik :

Dekanat Informatik u. Biomedizin
Frau Mag. Karin Kirchsteiger
Tel: +43 316 873 4051
Inffeldgasse 10/II, 8010 Graz
E-Mail: kirchsteiger@tugraz.at

Für das Unterrichtsfach Darstellende Geometrie :

Dekanat für Mathematik, Physik und Geodäsie
Frau Sabine Dallago
Tel: +43 316 873 4450
Petersgasse 16, 8010 Graz
E-Mail: dallago@tugraz.at

Sonstige Fragen Go To Top

Werden für das Lehramt Primarstufe auch Lehrveranstaltungen an der Uni Graz angeboten?

Das Lehramt für die Primarstufe wird ausschließlich an den Pädagogischen Hochschulen im Entwicklungsverbund Süd-Ost angeboten.

Was bedeutet eigentlich ECTS bzw. EC?

Das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) erfüllt im Wesentlichen zwei Funktionen. Zum einen ist ECTS ein Transfersystem, das die Mobilität von Studierenden erleichtert und einen interuniversitären Austausch verbessert. Zum anderen ist ECTS ein System zur Akkumulierung von Studienleistungen, das die Transparenz und Vergleichbarkeit von Studienprogrammen sicherstellt. Die Vergabe von ECTS-Anrechnungspunkten oder auch EC (European Credits) erlaubt es, Studienleistungen unterschiedlicher Bildungseinrichtungen zu vergleichen.
Allen von den Studierenden zu erbringenden Leistungen werden ECTS-Anrechnungspunkte/EC (European Credits) zugeteilt. Mit diesen ECTS-Anrechnungspunkten ist der relative Anteil des mit den einzelnen Studienleistungen verbundenen Arbeitspensums zu bestimmen, wobei das Arbeitspensum eines Jahres 1500 Echtstunden beträgt und diesem Arbeitspensum 60 ECTS-Anrechnungspunkte/EC zugeteilt werden, wodurch 1 ECTS-Anrechnungspunk/EC 25 Echtstunden entspricht. Das Arbeitspensum umfasst den Selbststudienanteil und die Kontaktstunden (Semesterstunden). Die Kontaktstunde entspricht 45 Minuten pro Unterrichtswoche des Semesters.

Wird Türkisch zukünftig als Unterrichtsfach in der Sek AB angeboten werden?

Das Unterrichtsfach Türkisch wird im Bachelorstudium Lehramt derzeit nicht angeboten. Die Einführung des Unterrichtsfaches Türkisch erfolgt bei vorliegender finanzieller Bedeckung.

Masterstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung Go To Top

Was fällt alles unter die außerschulischen Praktika?

Das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich kann im Umfang von 80 Stunden (oder zweimal 40 Stunden) in Einrichtungen bzw. Institutionen mit einem ausgewiesenen pädagogisch nachhaltigen Konzept für die Altersgruppe der Primar- und Sekundarstufe absolviert werden. Dazu gehört beispielweise die Arbeit:

  • in der Kinder- und Jugendwohlfahrt - z.B. außerschulische Jugendarbeit, Jugendzentren, Streetwork, Schulsozialarbeit, mobile Leistungen der Jugendwohlfahrt, Kinder-Jugendwohngruppe
  • bei sozialen Kulturprojekten mit Kindern und Jugendlichen
  • in Beratungsstellen und Zentren für Familien und Jugendliche
  • mit Kindern bzw. Jugendlichen mit Migrationshintergrund bzw. mit besonderen Bedürfnissen
  • in der Leitung und Organisation von Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
  • an (inklusions-)pädagogischen Konzepten und Mitwirkung an deren Umsetzung, die Kinder bzw. Jugendliche betreffen
  • im Bereich „diversity management“ - z.B. Gender Mainstreaming
  • im Management, in der Organisation, Qualitätssicherung und Mitwirkung an Weiterbildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
  • in Bildungsprojekten
  • in der Arbeits- und Berufsberatung
  • in Verbänden, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen,  Kirchen/Religionsgemeinschaften (Kinder- und Jugendarbeit)
  • in Feriencamps, beim Jungscharlager etc.
  • in Institutionen der Nach- und Lernhilfe

Es wird darauf hingewiesen, dass eine reine administrative Tätigkeit, wie z.B. Sekretariatsunterstützung nicht für das Praktikum anerkannt werden kann.

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter Informationen zu den Praktika im Masterstudium Lehramt:

Für das Burgenland: https://www.ph-burgenland.at/studium/master-sekundarstufe/#c1905
Für Kärnten: https://www.ph-kaernten.ac.at/pps/sekundarstufe/pps-im-masterstudium/
Für die Steiermark: https://www.phst.at/praxis/paedagogisch-praktische-studien/pps-sekundarstufe-ab/

Was ist die „90/10“–Vorziehregelung und wo genau gilt sie?

Um im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium vorziehen (also im Voraus absolvieren) zu können, müssen Sie bereits 90% der ECTS Ihres Bachelorstudiums positiv absolviert haben. Dann können Master-Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10% der ECTS aus dem Masterstudium vorgezogen werden.

Diese „90/10“-Regelung gilt grundsätzlich im gesamten EVSO, mit folgenden Ausnahmen:

  • Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
  • Technische Universität Graz

An diesen Institutionen/Unterrichtsfächern gilt überall die Regelung, dass Studierende bereits alle Lehrveranstaltungen aus dem konsekutiven Masterstudium absolvieren dürfen, sobald sie die STEOP absolviert haben.

Beachten Sie außerdem in jedem Fall, dass Sie nicht automatisch alle Lehrveranstaltungen aus dem Master vorziehen dürfen! Manche Lehrveranstaltungen und/oder Module im Mastercurriculum sind mit einem „BA“ gekennzeichnet. Ein Vorziehen dieser Lehrveranstaltungen ist nicht zulässig.

Beispiel 1: Sie studieren die Unterrichtsfächer Deutsch und Englisch und haben am Ende Ihres Semesters im Bachelor bereits 234 ECTS absolviert. Sie können im folgenden Semester zusätzlich zu den letzten 6 ECTS aus dem Bachelor bis zu 12 ECTS an Master-Lehrveranstaltungen vorziehen. Diese können Sie teilweise aus den BWG, den PPS und aus dem UF Englisch vorziehen. Aus dem UF Deutsch ist kein Vorziehen möglich, da alle Module mit dem „BA“ gekennzeichnet sind.

Beispiel 2: Sie studieren die Unterrichtsfächer Informatik und Französisch in Graz und haben am Ende Ihres Semesters im Bachelor die STEOP absolviert. Sie können nun, wenn Sie es für sinnvoll halten, aus dem UF Informatik über die kommenden Semester bereits bis zu 20 ECTS aus dem Masterstudium vorziehen (da es an der TUG nicht unter die 90/10-Regelung fällt). Aus dem UF Französisch können Sie noch nichts vorziehen (da es auf der KFUG unter die 90/10 Regelung fällt). Sollten Sie z.b. die 20 ECTS aus dem UF Informatik aus dem Master zur Gänze vorziehen, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Master keine weiteren ECTS mehr vorziehen, selbst wenn sie über 90% absolviert haben, da Sie das Kontingent an vorziehbaren ECTS aus dem Masterstudium bereits ausgeschöpft haben.

Ab wann darf ich mit der Masterarbeit beginnen?

Anders als im Bachelor gibt es keine Richtlinien, ab wann Sie mit dem Verfassen der Masterarbeit beginnen dürfen. Theoretisch können Sie also bereits im ersten Semester mit der Masterarbeit beginnen, obwohl es oft sinnvoller ist, im zweiten oder dritten Semester damit zu starten.

Gibt es eine Nachfrist für die Master-Inskription?

Ja. Siehe den Themenblock „Fristen“.

Gibt es eine Masterprüfung? Wenn ja, in beiden Unterrichtsfächern oder nur in einem?

Das Masterstudium wird mit einer kommissionellen Masterprüfung abgeschlossen, die aus zwei Teilen besteht und eine Prüfungsdauer von insgesamt 45 bis 60 Minuten umfasst. Der erste Teil umfasst eine Prüfung aus dem Fachgebiet der Masterarbeit inklusive der Defensio der Masterarbeit. Für den zweiten Teil der Prüfung muss ein Fachgebiet aus dem anderen Unterrichtsfach (Fachwissenschaft, Fachdidaktik), aus der Spezialisierung oder aus den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen gewählt werden, sofern die beiden letzteren nicht Prüfungsgebiet des ersten Teils sind.

Werden alle Unterrichtsfächer/Spezialisierungen des Bachelorstudiums Sekundarstufe Allgemeinbildung auch bereits für das Masterstudium angeboten?

Nein. Das Masterstudium Lehramt im Entwicklungsverbund Süd-Ost für das Unterrichtsfach Technische und Textile Gestaltung wird ab dem Wintersemester 2022/23 angeboten und der Master für das Unterrichtsfach Ethik ab dem Wintersemester 2025/26

Der Grund hierfür ist, dass manche Unterrichtsfächer/Spezialisierungen zeitlich versetzt nach 2015 konzipiert und gestartet wurden.

Wie wird das Masterstudium angeboten? Berufsbegleitend oder Vollzeit?

Das Masterstudium wurde im Entwicklungsverbund Süd-Ost als Vollzeitstudium entwickelt. Ein berufsbegleitendes Masterstudium ist derzeit nicht vorgesehen.

Bin ich mit einem „alten“ dreijährigen Bachelor der PH für den Master Lehramt Sekundarstaufe Allgemeinbildung zugelassen?

Nein, sie benötigen dazu ein absolviertes Erweiterungsstudium für AbsolventInnen sechssemestriger Bachelor-Lehramtsstudien. Siehe den dazugehörigen Punkt unter dem Themenblock „Erweiterungsstudien“.

Berufliche Situation und Aussichten nach dem Studium Go To Top

An wen wende ich mich, wenn ich Informationen bzgl. des Berufseinstiegs brauche?

Standort Steiermark

Die AnsprechpartnerInnen und weitere Informationen für den Standort Steiermark entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Homepage der Bildungsdirektion Steiermark.


 

Standort Kärnten

Die AnsprechpartnerInnen für den Standort Kärnten entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Homepage der Bildungsdirektion Kärnten.

Welches LehrerInnendienstrecht ist für mich gültig? Wie erfolgt die Reihung meiner Bewerbung? Kann ich zwischen den Bundesländern wechseln?

Für alle Studienanfänger/innen ab dem WS 2015/16 gilt das neue LehrerInnendienstrecht.
Aktuelle Informationen zum LehrerInnendienstrecht finden Sie unter: https://www.bmbf.gv.at/schulen/lehrdr/index.html

Die Reihung erfolgt gemäß der Reihungskriterienverordnung, welche auf der Homepage der jeweiligen Bildungsdirektionen veröffentlicht wird. Dem Anforderungsprofil kommt immer mehr Bedeutung zu. Der Wechsel von einem Bundesland in ein anderes Bundesland ist im BundeslehrerInnenbereich kein Problem, im LandeslehrerInnenbereich kommt es zu einem Dienstgeberwechsel.

Darf ich mit einem Bachelorstudium überhaupt an einer Schule unterrichten? Bekomme ich mit einem Bachelorstudium eine unbefristete Anstellung oder muss ich hierfür das Masterstudium absolvieren? Bekommt jemand mit einem Magisterabschluss eher einen Platz an einer Schule als mit einem Bachelor- oder mit einem Masterabschluss?

Die Anstellung im öffentlichen Schuldienst richtet sich nach der Erfüllung der sogenannten Anstellungserfordernisse. Diese sind derzeit je Schultyp definiert.

In einer AHS, BMHS und NMS ist eine Lehrtätigkeit an einer Schule mit dem Bachelorabschluss nach PädagogInnenbildung Neu, nach derzeitiger Gesetzeslage für die Dauer von 5 Jahren möglich. Eine darüberhinausgehende Anstellung bedingt derzeit den Abschluss eines entsprechenden konsekutiven Masterstudiums.

Ein Magisterabschluss und ein Masterabschluss sind gleichwertig.

Für welche Schultypen und Unterrichtsfächer besteht in 5 - 6 Jahren, wenn ich mein Studium abgeschlossen habe, auch wirklich Bedarf an LehrerInnen?

Für Auskünfte zu den Berufschancen nach Absolvierung eines Lehramtsstudiums wenden Sie sich bitte an die jeweilige Bildungsdirektion.