Die Anstellung im öffentlichen Schuldienst richtet sich nach der Erfüllung der sogenannten Anstellungserfordernisse. Diese sind derzeit je Schultyp definiert.
In einer AHS, BMHS und NMS ist eine Lehrtätigkeit an einer Schule mit dem Bachelorabschluss nach PädagogInnenbildung Neu, nach derzeitiger Gesetzeslage für die Dauer von 5 Jahren möglich. Eine darüberhinausgehende Anstellung bedingt derzeit den Abschluss eines entsprechenden konsekutiven Masterstudiums.
Ein Magisterabschluss und ein Masterabschluss sind gleichwertig.