Vor dem Abschluss des Bachelorstudiums Lehramt in dem Unterrichtsfach Latein ist als studienspezifische Anforderungen des § 4 UBVO 1998 die Kenntnis des Griechischen nachzuweisen. Der Nachweis der Kenntnis des Griechischen ist durch den erfolgreichen Besuch von Griechisch an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden oder durch erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 4 UBVO 1998 entspricht, nachzuweisen.