Vor dem Abschluss des Bachelorstudiums Lehramt in den Unterrichtsfächern:

  • Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
  • Burgenlandkroatisch/Kroatisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Katholische Religion
  • Russisch
  • Slowenisch
  • Spanisch

ist als studienspezifische Anforderungen des § 4 UBVO 1998 die Kenntnis des Lateinischen nachzuweisen. Der Nachweis der Kenntnis des Lateinischen ist durch den erfolgreichen Besuch von Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden oder durch erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung, die den Anforderungen des § 4 UBVO 1998 entspricht, nachzuweisen.

Beachten Sie, dass in manchen Unterrichtsfächern der Nachweis von Lateinkenntnissen zusätzlich Teilnahmevoraussetzung ist, um bestimmte Module absolvieren zu können. Im Curriculum finden Sie bei dem jeweiligen Unterrichtsfach in der Modulübersicht die Voraussetzungen des Unterrichtsfaches sowie ggf. die Erfordernis von Lateinkenntnissen.