Bereits vor der Zulassung zum Studium ist bei bestimmten Unterrichtsfächern der Sekundarstufe Allgemeinbildung, zusätzlich zur allgemeinen Eignung für das Lehramt an Schulen, auch eine fachliche oder künstlerische Eignung als Zulassungsvoraussetzung nachzuweisen.

Dies betrifft die folgenden Unterrichtsfächer: