18. Februar, 2021
Ja, der erfolgreich absolvierte Zulassungstest ist nach den derzeit geltenden Bestimmungen nur für ein Studienjahr gültig. Eine spätere Zulassung zum Studium ist nur nach neuerlicher positiver Absolvierung des allgemeinen Aufnahmeverfahrens möglich
12. Dezember, 2019
Alle Informationen zum allgemeinen Aufnahmeverfahren sind unter https://www.zulassunglehramt.at abrufbar.
18. Juni, 2015
Die für die Zulassung (Inskription bzw. Anmeldung zum Studium) zuständigen Stellen finden Sie an den einzelnen Institutionen (Studien- und Prüfungsabteilungen, Studienservice und Prüfungsangelegenheiten, Studienabteilungen, siehe Kontakt)
18. Juni, 2015
Studierende, die an einer in- oder ausländischen Universität oder Pädagogischen Hochschule bereits zu einem Lehramtsstudium zugelassen waren, wenn er/sie bereits zumindest 120 ECTS-Anrechnungspunkte aus den Pflicht- und Wahlfächern eines Lehramtsstudiums an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule absolviert haben.
Studierende, die zu einem Erweiterungsstudium gem. § 54b UG zugelassen werden wollen oder bereits zum Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung im EVSO zugelassen sind und ein oder beide Unterrichtsfächer bzw. die Spezialisierung oder die Institution der Zulassung wechseln.
Weitere Ausnahmen und die genauen Bestimmungen können Sie in der Verordnung der jeweiligen Institution des EV Süd-Ost nachlesen.
18. Juni, 2015
Ein neuerlicher Testantritt ist wieder beim nächsten Aufnahmeverfahren im darauffolgenden Studienjahr möglich.