Welches LehrerInnendienstrecht ist für mich gültig? Wie erfolgt die Reihung meiner Bewerbung? Kann ich zwischen den Bundesländern wechseln?

Für alle Studienanfänger/innen ab dem WS 2015/16 gilt das neue LehrerInnendienstrecht.
Aktuelle Informationen zum LehrerInnendienstrecht finden Sie unter: https://www.bmbf.gv.at/schulen/lehrdr/index.html

Die Reihung erfolgt gemäß der Reihungskriterienverordnung, welche auf der Homepage der jeweiligen Bildungsdirektionen veröffentlicht wird. Dem Anforderungsprofil kommt immer mehr Bedeutung zu. Der Wechsel von einem Bundesland in ein anderes Bundesland ist im BundeslehrerInnenbereich kein Problem, im LandeslehrerInnenbereich kommt es zu einem Dienstgeberwechsel.

Darf ich mit einem Bachelorstudium überhaupt an einer Schule unterrichten? Bekomme ich mit einem Bachelorstudium eine unbefristete Anstellung oder muss ich hierfür das Masterstudium absolvieren? Bekommt jemand mit einem Magisterabschluss eher einen Platz an einer Schule als mit einem Bachelor- oder mit einem Masterabschluss?

Die Anstellung im öffentlichen Schuldienst richtet sich nach der Erfüllung der sogenannten Anstellungserfordernisse. Diese sind derzeit je Schultyp definiert.

In einer AHS, BMHS und NMS ist eine Lehrtätigkeit an einer Schule mit dem Bachelorabschluss nach PädagogInnenbildung Neu, nach derzeitiger Gesetzeslage für die Dauer von 5 Jahren möglich. Eine darüberhinausgehende Anstellung bedingt derzeit den Abschluss eines entsprechenden konsekutiven Masterstudiums.

Ein Magisterabschluss und ein Masterabschluss sind gleichwertig.