10. Juli, 2015
Standort Steiermark
Die AnsprechpartnerInnen und weitere Informationen für den Standort Steiermark entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Homepage der Bildungsdirektion Steiermark.
Standort Kärnten
Die AnsprechpartnerInnen für den Standort Kärnten entnehmen Sie bitte den Informationen auf der Homepage der Bildungsdirektion Kärnten.
10. Juli, 2015
Für alle Studienanfänger/innen ab dem WS 2015/16 gilt das neue LehrerInnendienstrecht.
Aktuelle Informationen zum LehrerInnendienstrecht finden Sie unter: https://www.bmbf.gv.at/schulen/lehrdr/index.html
Die Reihung erfolgt gemäß der Reihungskriterienverordnung, welche auf der Homepage der jeweiligen Bildungsdirektionen veröffentlicht wird. Dem Anforderungsprofil kommt immer mehr Bedeutung zu. Der Wechsel von einem Bundesland in ein anderes Bundesland ist im BundeslehrerInnenbereich kein Problem, im LandeslehrerInnenbereich kommt es zu einem Dienstgeberwechsel.
10. Juli, 2015
Die Anstellung im öffentlichen Schuldienst richtet sich nach der Erfüllung der sogenannten Anstellungserfordernisse. Diese sind derzeit je Schultyp definiert.
In einer AHS, BMHS und NMS ist eine Lehrtätigkeit an einer Schule mit dem Bachelorabschluss nach PädagogInnenbildung Neu, nach derzeitiger Gesetzeslage für die Dauer von 5 Jahren möglich. Eine darüberhinausgehende Anstellung bedingt derzeit den Abschluss eines entsprechenden konsekutiven Masterstudiums.
Ein Magisterabschluss und ein Masterabschluss sind gleichwertig.
10. Juli, 2015
Für Auskünfte zu den Berufschancen nach Absolvierung eines Lehramtsstudiums wenden Sie sich bitte an die jeweilige Bildungsdirektion.