18. Juli, 2019
Das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich kann im Umfang von 80 Stunden (oder zweimal 40 Stunden) in Einrichtungen bzw. Institutionen mit einem ausgewiesenen pädagogisch nachhaltigen Konzept für die Altersgruppe der Primar- und Sekundarstufe absolviert werden. Dazu gehört beispielweise die Arbeit:
- in der Kinder- und Jugendwohlfahrt – z.B. außerschulische Jugendarbeit, Jugendzentren, Streetwork, Schulsozialarbeit, mobile Leistungen der Jugendwohlfahrt, Kinder-Jugendwohngruppe
- bei sozialen Kulturprojekten mit Kindern und Jugendlichen
- in Beratungsstellen und Zentren für Familien und Jugendliche
- mit Kindern bzw. Jugendlichen mit Migrationshintergrund bzw. mit besonderen Bedürfnissen
- in der Leitung und Organisation von Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
- an (inklusions-)pädagogischen Konzepten und Mitwirkung an deren Umsetzung, die Kinder bzw. Jugendliche betreffen
- im Bereich „diversity management“ – z.B. Gender Mainstreaming
- im Management, in der Organisation, Qualitätssicherung und Mitwirkung an Weiterbildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
- in Bildungsprojekten
- in der Arbeits- und Berufsberatung
- in Verbänden, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen, Kirchen/Religionsgemeinschaften (Kinder- und Jugendarbeit)
- in Feriencamps, beim Jungscharlager etc.
- in Institutionen der Nach- und Lernhilfe
Es wird darauf hingewiesen, dass eine reine administrative Tätigkeit, wie z.B. Sekretariatsunterstützung nicht für das Praktikum anerkannt werden kann.
Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter Informationen zu den Praktika im Masterstudium Lehramt:
Für das Burgenland: https://www.ph-burgenland.at/studium/master-sekundarstufe/#c1905
Für Kärnten: https://www.ph-kaernten.ac.at/pps/sekundarstufe/pps-im-masterstudium/
Für die Steiermark: https://www.phst.at/praxis/paedagogisch-praktische-studien/pps-sekundarstufe-ab/
18. Juli, 2019
Um im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium vorziehen (also im Voraus absolvieren) zu können, müssen Sie bereits 90% der ECTS Ihres Bachelorstudiums positiv absolviert haben. Dann können Master-Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10% der ECTS aus dem Masterstudium vorgezogen werden.
Diese „90/10“-Regelung gilt grundsätzlich im gesamten EVSO, mit folgenden Ausnahmen:
- Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
- Technische Universität Graz
An diesen Institutionen/Unterrichtsfächern gilt überall die Regelung, dass Studierende bereits alle Lehrveranstaltungen aus dem konsekutiven Masterstudium absolvieren dürfen, sobald sie die STEOP absolviert haben.
Beachten Sie außerdem in jedem Fall, dass Sie nicht automatisch alle Lehrveranstaltungen aus dem Master vorziehen dürfen! Manche Lehrveranstaltungen und/oder Module im Mastercurriculum sind mit einem „BA“ gekennzeichnet. Ein Vorziehen dieser Lehrveranstaltungen ist nicht zulässig.
Beispiel 1: Sie studieren die Unterrichtsfächer Deutsch und Englisch und haben am Ende Ihres Semesters im Bachelor bereits 234 ECTS absolviert. Sie können im folgenden Semester zusätzlich zu den letzten 6 ECTS aus dem Bachelor bis zu 12 ECTS an Master-Lehrveranstaltungen vorziehen. Diese können Sie teilweise aus den BWG, den PPS und aus dem UF Englisch vorziehen. Aus dem UF Deutsch ist kein Vorziehen möglich, da alle Module mit dem „BA“ gekennzeichnet sind.
Beispiel 2: Sie studieren die Unterrichtsfächer Informatik und Französisch in Graz und haben am Ende Ihres Semesters im Bachelor die STEOP absolviert. Sie können nun, wenn Sie es für sinnvoll halten, aus dem UF Informatik über die kommenden Semester bereits bis zu 20 ECTS aus dem Masterstudium vorziehen (da es an der TUG nicht unter die 90/10-Regelung fällt). Aus dem UF Französisch können Sie noch nichts vorziehen (da es auf der KFUG unter die 90/10 Regelung fällt). Sollten Sie z.b. die 20 ECTS aus dem UF Informatik aus dem Master zur Gänze vorziehen, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Master keine weiteren ECTS mehr vorziehen, selbst wenn sie über 90% absolviert haben, da Sie das Kontingent an vorziehbaren ECTS aus dem Masterstudium bereits ausgeschöpft haben.
18. Juli, 2019
Anders als im Bachelor gibt es keine Richtlinien, ab wann Sie mit dem Verfassen der Masterarbeit beginnen dürfen. Theoretisch können Sie also bereits im ersten Semester mit der Masterarbeit beginnen, obwohl es oft sinnvoller ist, im zweiten oder dritten Semester damit zu starten.
18. Juli, 2019
Ja. Siehe den Themenblock „Fristen“.
18. Juli, 2019
Das Masterstudium wird mit einer kommissionellen Masterprüfung abgeschlossen, die aus zwei Teilen besteht und eine Prüfungsdauer von insgesamt 45 bis 60 Minuten umfasst. Der erste Teil umfasst eine Prüfung aus dem Fachgebiet der Masterarbeit inklusive der Defensio der Masterarbeit. Für den zweiten Teil der Prüfung muss ein Fachgebiet aus dem anderen Unterrichtsfach (Fachwissenschaft, Fachdidaktik), aus der Spezialisierung oder aus den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen gewählt werden, sofern die beiden letzteren nicht Prüfungsgebiet des ersten Teils sind.