18. Juni, 2015
Um festzustellen, für welche Teile des Studiums eine Anerkennung von Unterrichtserfahrung möglich ist, muss ein Antrag auf individuelle Anerkennung gestellt werden.
18. Juni, 2015
Für die Anerkennung von Prüfungen ist das gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zuständige Organ jener Institution zuständig, an der die betreffende Prüfung angeboten wird. Wird ein Unterrichtsfach, eine Spezialisierung oder werden die Bildungswissenschaftlichen Grundlagen von mehreren Institutionen angeboten und betrifft ein Antrag auf Anerkennung auch Prüfungen, die von diesen Institutionen angeboten werden, so ist das zuständige Organ jener Institution, bei der der Antrag gestellt wurde, für alle beantragten Anerkennungen zuständig.
18. Juni, 2015
Der Wechsel eines Unterrichtsfaches/einer Spezialisierung ist während der allgemeinen Zulassungsfrist in den jeweiligen Abteilungen für das Studium und Prüfungswesen jener Universität/Pädagogischen Hochschule möglich, an der die Erstzulassung zum Lehramtsstudium erfolgt ist.
Ein Wechsel von Unterrichtsfächern ist nur innerhalb des EVSO möglich. Es ist nicht möglich, ein Unterrichtsfach/eine Spezialisierung außerhalb des Verbundes zu studieren.
An welcher Hochschule Sie sich konkret für welches Unterrichtsfach/Spezialisierung inskribieren können, finden Sie unter dem Thema „Zulassung zum Studium im Entwicklungsverbund Süd-Ost (EVSO)“ ebenfalls hier in den FAQ.