Wie erfolgt die Anerkennung von bereits abgelegten Prüfungen?

Für die Anerkennung von Prüfungen ist das gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zuständige Organ jener Institution zuständig, an der die betreffende Prüfung angeboten wird. Wird ein Unterrichtsfach, eine Spezialisierung oder werden die Bildungswissenschaftlichen Grundlagen von mehreren Institutionen angeboten und betrifft ein Antrag auf Anerkennung auch Prüfungen, die von diesen Institutionen angeboten werden, so ist das zuständige Organ jener Institution, bei der der Antrag gestellt wurde, für alle beantragten Anerkennungen zuständig.

Wie kann ich im neuen BA-Studium Lehramt das Unterrichtsfach/die Spezialisierung wechseln?

Der Wechsel eines Unterrichtsfaches/einer Spezialisierung ist während der allgemeinen Zulassungsfrist in den jeweiligen Abteilungen für das Studium und Prüfungswesen jener Universität/Pädagogischen Hochschule möglich, an der die Erstzulassung zum Lehramtsstudium erfolgt ist.

Ein Wechsel von Unterrichtsfächern ist nur innerhalb des EVSO möglich. Es ist nicht möglich, ein Unterrichtsfach/eine Spezialisierung außerhalb des Verbundes zu studieren.

An welcher Hochschule Sie sich konkret für welches Unterrichtsfach/Spezialisierung inskribieren können, finden Sie unter dem Thema „Zulassung zum Studium im Entwicklungsverbund Süd-Ost (EVSO)“ ebenfalls hier in den FAQ.