Was ist die Eignungsprüfung („Künstlerische Zulassungsprüfung“) in den Unterrichtsfächern Musikerziehung bzw. Instrumentalmusikerziehung?
Für die Zulassung zum Lehramtsstudium (Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung) mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung in Kombination mit einem anderen Unterrichtsfach ist nach erfolgreichem Absolvieren der ersten beiden allgemeinen Teile des Aufnahmeverfahrens eine künstlerische Zulassungsprüfung zum Nachweis der künstlerischen Eignung abzulegen. Diese Zulassungsprüfung findet für alle zukünftigen Lehramtsstudierenden an der Kunstuniversität Graz (KUG) statt, egal an welcher Einrichtung im Verbund die endgültige Zulassung dann erfolgt. Die Termine für die künstlerische Zulassungsprüfung finden Sie hier.
Für die künstlerische Zulassungsprüfung ist eine gesonderte Anmeldung bis spätestens 31.7. an der KUG erforderlich. Die Anmeldung erfolgt elektronisch in KUGonline. Eine Anleitung für die Online-Anmeldung sowie die Anforderungen der künstlerischen Zulassungsprüfung für Musikerziehung finden Sie hier.
Das Unterrichtsfach Instrumentalmusikerziehung kann nur in Kombination mit dem Unterrichtsfach Musikerziehung studiert werden. Die Überprüfung der künstlerischen Eignung erfolgt im Rahmen der Zulassungsprüfung für Musikerziehung an der KUG, es ist keine zusätzliche Anmeldung erforderlich.
Die Anforderungen der künstlerischen Zulassungsprüfung für Instrumentalmusikerziehung finden Sie hier.