Bei diesem Erweiterungsstudium handelt es sich um ein Studium, mit dem ein Lehramtsstudium, bestehend aus zwei Unterrichtsfächern oder einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung, um ein weiteres Unterrichtsfach/eine weitere Spezialisierung erweitert wird. Die Zulassung zur Erweiterung eines Lehramtsstudiums setzt die aufrechte Meldung oder den bereits erfolgten Abschluss eines bestehenden, vollständigen Lehramtsstudiums, dessen Erweiterung es dient, voraus. Der Abschluss des Erweiterungsstudiums ist vom vollständigen Abschluss eines Lehramtsstudiums abhängig. Es ist keine eigene Abschlussarbeit zu verfassen. Mit dem Abschluss des Erweiterungsstudiums wird kein weiterer akademischer Grad erworben. Die Zulassung zum Erweiterungsstudium im Masterstudium kann nur erfolgen, wenn das gleiche Erweiterungsstudium im Bachelorstudium abgeschlossen wurde. Im Erweiterungsstudium sind alle fach- und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen sowie fachspezifischen Praktika des Unterrichtsfaches oder der Spezialisierung zu absolvieren (das sind alle in Abschnitt C bzw. D des betreffenden Unterrichtsfaches/Spezialisierung genannten Studienleistungen). Das Erweiterungsstudium um ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung umfasst 95 ECTS im Bachelor bzw. 30 ECTS im Master.

Beachten Sie, dass bei einem Erweiterungsstudium des Bachelorstudiums in manchen Unterrichtsfächern die fachliche, künstlerische oder sportliche Eignung entsprechend den in Abschnitt C für das betreffende Unterrichtsfach festgelegten Kriterien nachzuweisen sind. Das betrifft die Unterrichtsfächer Bewegung und Sport, Bildnerische Erziehung, Instrumentalmusikerziehung, Musikerziehung und Technische und Textile Gestaltung. Künstlerische und fachliche Eignung, Reihungsverfahren oder UBVO-Zusatzprüfungen wie Latein und Griechisch müssen also jedenfalls absolviert bzw. nachgewiesen werden. Vom allgemeinen Aufnahmeverfahren sind Sie aber ausgenommen.