Grundsätzlich ist zwischen folgenden Erweiterungsstudien zu unterscheiden:
a) Erweiterungsstudium des Bachelor- oder Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung um ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung
b) Erweiterungsstudium für AbsolventInnen sechssemestriger Bachelor-Lehramtsstudien
Bei Variante a) handelt es sich, wie bereits der Name sagt, um die Erweiterung des Bachelor- oder Masterstudiums um ein zusätzliches Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung gemäß Abschnitt C und D im Curriculum. Dieses hat ein Ausmaß von 95 (Bachelor) bzw. 30 ECTS (Master).
Variante b) ist für AbsolventInnen sechssemestriger Bachelor-Lehramtsstudien an einer Pädagogischen Hochschule, welche ein Master-Lehramtstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung anschließen wollen. Abhängig von den gewählten Unterrichtsfächern bzw. der gewählten Spezialisierung hat dieses Erweiterungsstudium einen Umfang von 84 bis 90 ECTS-Anrechnungspunkten, wobei jedes Unterrichtsfach bzw. die Spezialisierung einen Umfang von 42 bis 45 ECTS-Anrechnungspunkten aufweist.
Personen, die zu einem Erweiterungsstudium zur Erweiterung eines Lehramtsstudiums um ein Unterrichtsfach/eine Spezialisierung zugelassen werden möchten, sind vom allgemeinen Aufnahmeverfahren ausgenommen. Unterrichtsfachspezifische Aufnahme- und Zulassungsvoraussetzungen (künstlerische und fachliche Eignung, Reihungsverfahren, UBVO-Zusatzprüfungen vor der Zulassung) müssen aber absolviert bzw. nachgewiesen werden.