Folgende Personen können zugelassen werden:
a) Personen, die ein mindestens 8-semestriges in- oder ausländisches Lehramtsstudium abgeschlossen haben oder zu einem solchen Studium zugelassen sind. Dazu zählen insbesondere:
Personen, die zum Bachelorstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule zugelassen sind
Personen, die ein Bachelorstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule abgeschlossen haben
Personen, die zu einem Diplomstudium Lehramt an einer österreichischen Universität zugelassen sind
Personen, die ein Diplomstudium Lehramt an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben
b) Personen, die ein mindestens dreijähriges Studium für NMS/Hauptschule an einer österreichischen Pädagogischen Hochschule oder Pädagogischen Akademie abgeschlossen haben.