Was ist die „90/10“–Vorziehregelung und wo genau gilt sie?
Um im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung Lehrveranstaltungen aus dem Masterstudium vorziehen (also im Voraus absolvieren) zu können, müssen Sie bereits 90% der ECTS Ihres Bachelorstudiums positiv absolviert haben. Dann können Master-Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10% der ECTS aus dem Masterstudium vorgezogen werden.
Diese „90/10“-Regelung gilt grundsätzlich im gesamten EVSO, mit folgenden Ausnahmen:
- Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
- Technische Universität Graz
An diesen Institutionen/Unterrichtsfächern gilt überall die Regelung, dass Studierende bereits alle Lehrveranstaltungen aus dem konsekutiven Masterstudium absolvieren dürfen, sobald sie die STEOP absolviert haben.
Beachten Sie außerdem in jedem Fall, dass Sie nicht automatisch alle Lehrveranstaltungen aus dem Master vorziehen dürfen! Manche Lehrveranstaltungen und/oder Module im Mastercurriculum sind mit einem „BA“ gekennzeichnet. Ein Vorziehen dieser Lehrveranstaltungen ist nicht zulässig.
Beispiel 1: Sie studieren die Unterrichtsfächer Deutsch und Englisch und haben am Ende Ihres Semesters im Bachelor bereits 234 ECTS absolviert. Sie können im folgenden Semester zusätzlich zu den letzten 6 ECTS aus dem Bachelor bis zu 12 ECTS an Master-Lehrveranstaltungen vorziehen. Diese können Sie teilweise aus den BWG, den PPS und aus dem UF Englisch vorziehen. Aus dem UF Deutsch ist kein Vorziehen möglich, da alle Module mit dem „BA“ gekennzeichnet sind.
Beispiel 2: Sie studieren die Unterrichtsfächer Informatik und Französisch in Graz und haben am Ende Ihres Semesters im Bachelor die STEOP absolviert. Sie können nun, wenn Sie es für sinnvoll halten, aus dem UF Informatik über die kommenden Semester bereits bis zu 20 ECTS aus dem Masterstudium vorziehen (da es an der TUG nicht unter die 90/10-Regelung fällt). Aus dem UF Französisch können Sie noch nichts vorziehen (da es auf der KFUG unter die 90/10 Regelung fällt). Sollten Sie z.b. die 20 ECTS aus dem UF Informatik aus dem Master zur Gänze vorziehen, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Master keine weiteren ECTS mehr vorziehen, selbst wenn sie über 90% absolviert haben, da Sie das Kontingent an vorziehbaren ECTS aus dem Masterstudium bereits ausgeschöpft haben.