Wer kann für ein Erweiterungsstudium eines Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung um ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung zugelassen werden?

Folgende Personen können zugelassen werden:

Personen, die zum Masterstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule zugelassen sind

Personen, die ein Masterstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule abgeschlossen haben
Personen, die ein Diplomstudium Lehramt an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben.

Wer kann für ein Erweiterungsstudium eines Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung um ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung zugelassen werden?

Folgende Personen können zugelassen werden:

a) Personen, die ein mindestens 8-semestriges in- oder ausländisches Lehramtsstudium abgeschlossen haben oder zu einem solchen Studium zugelassen sind. Dazu zählen insbesondere:

Personen, die zum Bachelorstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule zugelassen sind

Personen, die ein Bachelorstudium LA SekAB an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule abgeschlossen haben

Personen, die zu einem Diplomstudium Lehramt an einer österreichischen Universität zugelassen sind

Personen, die ein Diplomstudium Lehramt an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben

b) Personen, die ein mindestens dreijähriges Studium für NMS/Hauptschule an einer österreichischen Pädagogischen Hochschule oder Pädagogischen Akademie abgeschlossen haben.

Was ist ein Erweiterungsstudium für AbsolventInnen sechssemestriger Bachelor-Lehramtsstudien?

Dieses Erweiterungsstudium dient dem Zweck, AbsolventInnen von sechssemestrigen Bachelor-Lehramtsstudien für NMS/Hauptschule an einer Pädagogischen Hochschule eine Zulassung zum neuen Masterstudium Lehramt Sek AB zu ermöglichen. Sie müssen jene zwei Unterrichtsfächer gemäß Abschnitt C wählen, welche Sie bereits im sechssemestrigen Bachelorstudium absolviert haben. AbsolventInnen des Bachelorstudiums Lehramt für Katholische Religion an Pflichtschulen müssen das Unterrichtsfach Katholische Religion in Verbindung mit der Spezialisierung Vertiefende Katholische Religionspädagogik für die Primarstufe wählen. Abhängig von den gewählten Unterrichtsfächern bzw. der gewählten Spezialisierung weisen diese Fächer einen Umfang von 84 bis 90 ECTS-Anrechnungspunkten auf, wobei jedes Unterrichtsfach bzw. die Spezialisierung einen Umfang von 42 bis 45 ECTS-Anrechnungspunkten hat. Die Prüfungen, welche absolviert werden müssen, sind im Curriculum unter Abschnitt C oder D mit dem Kürzel „EWS“ versehen.

Beachten Sie, dass bei einem Erweiterungsstudium des Bachelorstudiums in manchen Unterrichtsfächern die fachliche, künstlerische oder sportliche Eignung entsprechend den in Abschnitt C für das betreffende Unterrichtsfach festgelegten Kriterien nachzuweisen sind. Das betrifft die Unterrichtsfächer Bewegung und Sport, Bildnerische Erziehung, Musikerziehung und Technische und Textile Gestaltung.

Was ist ein Erweiterungsstudium um ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung?

Bei diesem Erweiterungsstudium handelt es sich um ein Studium, mit dem ein Lehramtsstudium, bestehend aus zwei Unterrichtsfächern oder einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung, um ein weiteres Unterrichtsfach/eine weitere Spezialisierung erweitert wird. Die Zulassung zur Erweiterung eines Lehramtsstudiums setzt die aufrechte Meldung oder den bereits erfolgten Abschluss eines bestehenden, vollständigen Lehramtsstudiums, dessen Erweiterung es dient, voraus. Der Abschluss des Erweiterungsstudiums ist vom vollständigen Abschluss eines Lehramtsstudiums abhängig. Es ist keine eigene Abschlussarbeit zu verfassen. Mit dem Abschluss des Erweiterungsstudiums wird kein weiterer akademischer Grad erworben. Die Zulassung zum Erweiterungsstudium im Masterstudium kann nur erfolgen, wenn das gleiche Erweiterungsstudium im Bachelorstudium abgeschlossen wurde. Im Erweiterungsstudium sind alle fach- und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen sowie fachspezifischen Praktika des Unterrichtsfaches oder der Spezialisierung zu absolvieren (das sind alle in Abschnitt C bzw. D des betreffenden Unterrichtsfaches/Spezialisierung genannten Studienleistungen). Das Erweiterungsstudium um ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung umfasst 95 ECTS im Bachelor bzw. 30 ECTS im Master.

Beachten Sie, dass bei einem Erweiterungsstudium des Bachelorstudiums in manchen Unterrichtsfächern die fachliche, künstlerische oder sportliche Eignung entsprechend den in Abschnitt C für das betreffende Unterrichtsfach festgelegten Kriterien nachzuweisen sind. Das betrifft die Unterrichtsfächer Bewegung und Sport, Bildnerische Erziehung, Instrumentalmusikerziehung, Musikerziehung und Technische und Textile Gestaltung. Künstlerische und fachliche Eignung, Reihungsverfahren oder UBVO-Zusatzprüfungen wie Latein und Griechisch müssen also jedenfalls absolviert bzw. nachgewiesen werden. Vom allgemeinen Aufnahmeverfahren sind Sie aber ausgenommen.

Was ist ein Erweiterungsstudium?

Grundsätzlich ist zwischen folgenden Erweiterungsstudien zu unterscheiden:

a) Erweiterungsstudium des Bachelor- oder Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung um ein Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung

b) Erweiterungsstudium für AbsolventInnen sechssemestriger Bachelor-Lehramtsstudien

Bei Variante a) handelt es sich, wie bereits der Name sagt, um die Erweiterung des Bachelor- oder Masterstudiums um ein zusätzliches Unterrichtsfach oder eine Spezialisierung gemäß Abschnitt C und D im Curriculum. Dieses hat ein Ausmaß von 95 (Bachelor) bzw. 30 ECTS (Master).

Variante b) ist für AbsolventInnen sechssemestriger Bachelor-Lehramtsstudien an einer Pädagogischen Hochschule, welche ein Master-Lehramtstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung anschließen wollen. Abhängig von den gewählten Unterrichtsfächern bzw. der gewählten Spezialisierung hat dieses Erweiterungsstudium einen Umfang von 84 bis 90 ECTS-Anrechnungspunkten, wobei jedes Unterrichtsfach bzw. die Spezialisierung einen Umfang von 42 bis 45 ECTS-Anrechnungspunkten aufweist.

Personen, die zu einem Erweiterungsstudium zur Erweiterung eines Lehramtsstudiums um ein Unterrichtsfach/eine Spezialisierung zugelassen werden möchten, sind vom allgemeinen Aufnahmeverfahren ausgenommen. Unterrichtsfachspezifische Aufnahme- und Zulassungsvoraussetzungen (künstlerische und fachliche Eignung, Reihungsverfahren, UBVO-Zusatzprüfungen vor der Zulassung) müssen aber absolviert bzw. nachgewiesen werden.